Kreisjugendring
Allgemeine Info: Die Zuschuss-Richtlinien wurden von der Vorstandschaft des KJR Altötting und von den Vertretern der angeschlossenen Jugendverbände in der Vollversammlung am 21. November 2002 einstimmig befürwortet, sowie am 28. April 2004, 08. November 2008, 19. Januar 2012, 25. April 2013, 21.04.2016 und am 20.04.2023 in einigen Punkten abgeändert.

Der KJR Altötting vergibt alljährlich im Rahmen seines Haushalts Zuschüsse an einzelne Jugendgruppen und Jugendverbände, welche Mitglieder im KJR Altötting sind sowie an andere anerkannte freie Träger der Jugendarbeit im Landkreis. Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus kann die Vorstandschaft des KJR Altötting besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendverbände und Jugendgruppen nach eingehender Begründung bezuschussen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht, dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Fördermittel ausgeschöpft sein sollten.

  • Die Teilnehmer*innen müssen im Landkreis Altötting wohnen. Schulische Veranstaltungen werden nicht gefördert.
  • Grundsätzlich werden Zuschüsse nicht nach der Mitgliederstärke, sondern nach der Aktivität der Jugendgruppen verteilt.
  • Auf ökologische Gestaltung, vor allem auch der An- und Abreise, ist zu achten.
  • Die Zuschussanträge können jederzeit bis spätestens zum 1. Oktober des laufenden Kalenderjahres per Post oder E-Mail eingereicht werden.
  • Maßnahmen, die nach dem 1. Oktober stattfinden sollen, sind in Form eines Vorantrages bei der Geschäftsstelle zu melden. Der abschließende Zuschussantrag ist bis zum 31. Januar des folgenden Jahres einzureichen.
  • Zuschüsse werden erst gewährt, wenn die Maßnahme durchgeführt ist (Ausnahme siehe VII).

Ein kompletter Zuschussantrag besteht aus:

  • ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in der KJR-Geschäftsstelle bzw. auf der KJR-Homepage unter www.kjr-aoe.de)
  • fotokopierte Belege
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Teilnehmerliste mit Unterschriften der Teilnehmer und Betreuer
  • bei Maßnahmen: detaillierter Bericht (Zeiten, Themen, Ziele, Referenten)

a. Grundvoraussetzung zur Förderung durch den KJR Altötting

Mitarbeiterbildungsmaßnahmen werden vom Bayerischen Jugendring bezuschusst. Eine Förderung durch den KJR Altötting erfolgt nur dann, wenn die Mitarbeiterbildungsmaßnahme soweit nicht vom Bayerischen Jugendring gefördert wird. Die Reisekosten pro Teilnehmer / Teilnehmerin können bei den Gesamtkosten mitveranschlagt werden.

b. Teilnehmerkreis

  • mindestens 8, höchstens 60 Personen (nur für Personen aus dem Landkreis Altötting)
  • Alter: ab 15 Jahre

c. Förderungsfähige Maßnahmen

  • Tageslehrgänge, mehrtägige Lehrgänge (mindestens 6 Vollzeitstunden, Tage mit weniger als 6 Stunden, aber mind. 3 Stunden werden zur Hälfte bezuschusst)
  • Abendseminare (müssen sich auf mindestens 2 Abende erstrecken mit mindestens je 2 Stunden Dauer)
  • Teilnahme an überregionalen Lehrgängen (Jugendleiter erhalten auf Antrag einen Zuschuss, wenn sie an einem Jugendleiterlehrgang auf überörtlicher Ebene teilgenommen haben.)
  • Die jeweilige Maßnahme muss einen ausgesprochenen Lehrgangscharakter i. S. einer Ausbildungsarbeit in einem oder mehreren Arbeitsgebieten der Jugendarbeit besitzen.

d. Umfang der Förderung

Tagessatz: maximal bis zu 9,00 € (8,00 €) pro Teilnehmer*in

a. Grundsätzliches

Die Förderung soll die Mitgliedsverbände anregen - über das normale Tätigkeitsfeld hinaus - besondere Veranstaltungen, Maßnahmen oder Aktivitäten durchzuführen. Die Maßnahmen müssen der gesamten Jugend im Landkreis Altötting offenstehen.

b. Förderungsfähige Maßnahmen

Bildungsangebote, die geeignet sind, jungen Menschen eine Hilfe zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und zur Wahrung ihrer Rechte und ihrer Mitverantwortung in der Gesellschaft zu geben, wie

  • Politische Bildung
  • Soziale Bildung
  • Kulturelle / musische Bildung
  • Sportliche Bildung
  • und sonstige, der Persönlichkeitsentfaltung dienende Maßnahmen, wie z. B. öffentliche Diskussionen und Vorträge.
  • Aktivitäten, die für den Verband etwas Besonderes darstellen. Das können Aktionstage, Tage der offenen Tür, Veranstaltungen zur Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit o. ä. sein.

c. Umfang der Förderung

bis zu 650.-€ (575,00 €)

a. Grundsätzliches

Die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen soll alle im KJR zusammengeschlossene Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendgruppen und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit in die Lage versetzen, Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn der Charakter der Maßnahmen in einem oder mehreren Gebieten der Jugendarbeit gewahrt ist. Jugendbildungsmaßnahmen werden auch vom Bayerischen Jugendring bezuschusst.

b. Teilnehmerkreis

  • Teilnehmerzahl: mindestens 10 Personen, bis zu 60 Personen
  • Alter: grundsätzlich nicht älter als 27 Jahre

c. Förderungsfähige Maßnahmen

  • Lehrgänge mit mind. 6 Stunden pro Tag (maximale Lehrgangsdauer 1 Woche) ¹
  • inhaltlich zusammengehörige Veranstaltungsreihen mit mind. 6 Gesamtstunden innerhalb eines begrenzten Zeitraumes

1) Macht der Antragsteller glaubhaft, dass die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist ist und die einfache Strecke durchschnittlich in mehr als einer Stunde zurückgelegt wurde, wird für An- und Abreise jeweils eine Stunde der Reisezeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen des Drittels der Arbeitszeit, das nicht unbedingt themenbezogen sein muss.

d. Förderungsvoraussetzungen

  • Gefördert werden Jugendbildungsmaßnahmen, deren Programm mehr als 2/3 der Veranstaltungsdauer Themen i. S. der Jugendbildung umfasst (z. B. Themen zur Umwelt, Spiele- und Freizeitpädagogik, Gruppendynamik, Gesellschaftspolitik und aus sozialen, musischen und kulturellen Bereichen).
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen mit überwiegend verbandsspezifischen Themen (zum Beispiel ausschließlich sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend usw.) sowie Tagesausflüge.
  • Die Maßnahme soll in Bayern stattfinden (Ausnahme: 50 km über die Landesgrenze hinaus).

e. Umfang der Förderung

  • maximal 9,00 € (8,00 €) pro Tag und Teilnehmer*in
  • maximal 1050 € (950,00 €) je Maßnahme

a. Grundsätzliches

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit, sollen befähigt werden, Jugendheime und -räume auszustatten, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu können. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für Baukosten sind an das Amt für Kinder, Jugend und Familie - Kreisjugendamt Altötting zu stellen.

b. Gegenstand der Förderung

Bezuschussungsfähig sind zum Beispiel Vorhänge, Mobiliar, usw.

c. Umfang der Förderung

  • bis zu 25% der Einrichtungskosten
  • maximal 550 € (500,00 €) jährlich

d. Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Jugendgruppen mit einem Formular des KJR Altötting. Aus dem Antrag müssen insbesondere Art, Zweck, Umfang, Kosten und Finanzierung des Projekts hervorgehen.

Information

Gefördert werden Freizeitmaßnahmen, die im Inland und im europäischen Ausland durchgeführt werden (z. B. Zeltlager, Ausflüge).

  • Gesamtteilnehmer*innenzahl: mindestens 8 bis 50 Kinder bzw. Jugendliche
  • Alter der Teilnehmer*innen: mindestens 6 Jahre, maximal 27 Jahre
  • Dauer der Maßnahme: mindestens 2 Übernachtungen

Zuschusshöhe

  • 4,50 €, (4,00 €) pro Tag und Teilnehmer*in
  • maximaler Höchstzuschuss 625,00 € (550,00 €) pro Maßnahme
  • der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen

Dem Antrag beizufügen sind:

  • Ausschreibung bzw. Einladung
  • Teilnehmer*innenliste (vollständig und eigenhändig unterschrieben)
  • genaue Kostenaufstellung mit Belegkopien
  • es ist kein Programm zur Vorlage nötig

A. Allgemeine Internationale Jugendbegegnung

a. Grundsätzliches

Internationale Jugendbegegnungen haben den Zweck, Kontakte zwischen Jugendgruppen aus dem Landkreis und anderen Ländern herzustellen und zu pflegen. Internationale Begegnungen sollen den Teilnehmenden Einblick in Leben und Kultur anderer Länder vermitteln sowie Toleranz und Weltoffenheit bei den Jugendlichen fördern. Da internationale Jugendbegegnungen mit großem organisatorischen Aufwand und vielen Unwägbarkeiten verbunden sind, ist der KJR gerne bereit, den veranstaltenden Verband in der Planung zu unterstützen. Aus diesem Grunde ist eine Kontaktaufnahme vor der Durchführung sinnvoll und ein Vorantrag nötig!

b. Teilnehmerkreis
  • Anzahl: mindestens 10 Personen
  • Alter: 13-27 Jahre
c. Förderungsfähige Maßnahmen
  • Pädagogisch wertvolle Begegnungen mit Partnergruppen, Jugend-Organisationen anderer Länder und dergleichen
  • bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 6 Tagen vor Ort
  • das Programm muss um überwiegenden Teil aus nicht verbandsspezifischen Themen bestehen.
d. Umfang der Förderung
  • maximal 5,00 € (4,50 €) pro Tag und Teilnehmer*in
  • maximal 1025 € (920,00 €) je Maßnahme
  • gefördert werden die In- und Out-Maßnahmen

B. Verbandsbezogene internationale Jugendbegegnung

a. Grundsätzliches

Internationale Jugendbegegnungen haben den Zweck, Kontakte zu Jugendgruppen desselben Verbandes aus anderen Ländern herzustellen und zu pflegen, um den Teilnehmenden Einblick in das Leben anderer Völker zu ermöglichen.

b. Teilnehmerkreis
  • Anzahl: mindestens 10 Personen
  • Alter: 13- 27 Jahre
c. Förderungsfähige Maßnahmen

verbandsbezogene Jugendbegegnungen in den Partnerländern

d. Umfang der Förderung
  • maximal 4,00 € (3,50 €) pro Tag und Teilnehmer*in
  • maximal 850,00 € (770,00 €) je Maßnahme
  • gefördert wird die Out-Maßnahme
  • Begegnungen mit Jugendgruppen anderer Länder im Landkreis können im Einzelfall durch die Vorstandschaft bezuschusst werden

a. Grundsätzliches

Die Förderung soll die Durchführung von Projekten und Aktivitäten ermöglichen, um besondere oder neue Formen der Jugendarbeit aufgreifen und erproben zu können.

b. Gegenstand der Förderung

Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Arbeit mit ausländischen Jugendlichen
  • Spezifische Mädchen- und Jungenarbeit
  • Umweltprojekte
  • Jugendzeitschriften
  • Videoprojekte
  • Projekte mit präventivem Charakter, z. B. Gewalt-, Sucht-, Gesundheitsprävention, Jugendmedienschutz (auch Referent*innenkosten)
  • Referent*innen Empfehlungen durch die Geschäftsstelle

c. Umfang der Förderung

maximal 675 € (600,00 €) je Projekt

d. Antragsverfahren

Vor Beginn eines Projektes ist ein formloser Antrag beim KJR zu stellen. Die Vorstandschaft prüft, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung erfolgen kann. Beratung oder auch.

a. Grundsätzliches

Die Starthilfe soll neugegründeten Jugendgruppen bei ersten Aktivitäten helfen.

b. Umfang der Förderung

Bitte am Antragsformular ankreuzen, ob Neugründung oder eine Gruppe an neuem Standort gegründet wurde.

  • einmaliger Zuschuss von 60,00 € (50,00 €) bei einer Neugründung einer Jugendgruppe (mindestens 7 Teilnehmer*innen und 1 Leiter*in)
  • einmaliger Zuschuss von 125,00 € (100,00 €) bei einer Gruppenneugründung an einem neuen Standort (mindestens 7 Teilnehmer*innen und 1 Leiter*in)

a. Grundsätzliches

Die Grundförderung soll die Kreisleitung von Jugendverbänden und Gemeinschaften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere konzeptionelle und jugendpolitische Fragestellungen, planerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes sowie Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten.

b. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden die Aufwendungen für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben.

c. Förderungsvoraussetzungen

  • Die Förderung kann nur von den Kreisleitungen der Jugendverbände und Gemeinschaften beantragt werden.
  • Einmal jährliche Teilnahme an der Vollversammlung ist Pflicht

d. Umfang der Förderung

pauschal 275,00 € (250,00 €) jährlich

a. Grundsätzliches

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit sollen geeignete Arbeitsmittel erhalten, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten.

b. Gegenstand der Förderung

Bezuschussungsfähig sind Arbeits- und Hilfsmittel (einschließlich Büromaterial, Fachliteratur und technische Mittel).

c. Förderungsvoraussetzungen

  • Arbeitsmittel müssen Eigentum der Gruppe bleiben
  • Arbeitsmittel müssen als pädagogisch sinnvoll gelten
  • Für technische Mittel kann erst nach 5 Jahren ein Folgeantrag gestellt werden

d. Umfang der Förderung

  • 25% der Anschaffungskosten, maximal 275,00 € (250 €) jährlich
  • Bei Arbeitsmitteln ist es möglich, den Zuschuss bereits nach Abgabe des Antrages und Behandlung in der auf den Antragseingang folgenden Vorstandssitzung zu erhalten.